Qualitätssicherung und Risikobewertung erfordern die Kenntnis der Zusammensetzung von Lebensmitteln, Futtermitteln, Wasser, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, pharmazeutischen Produkten.
Als unabhängiges Dienstleistungsunternehmen mit einem hochqualifizierten Mitarbeiterteam führen wir qualitäts-konforme chemische, physikalische, molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen mit modernsten Analysengeräten durch.
Wir bieten aber nicht nur qualifizierte Analytik an, sondern auch eine kompetente Bewertung und Beurteilung unter Einbeziehung der einschlägigen aktuellen Rechtsnormen und Veröffentlichungen.
Für die sensorische Qualitätskontrolle stehen unsere geschulten Prüfer zur Verfügung.
Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Problemlösungen im Bereich Produktqualität, Produktentwicklung, Produkt-spezifikationen und Produktsicherheit.
Unser Team, bestehend aus Lebensmittelchemikern, Lebensmitteltechnologen, Veterinärmedizinern, Biologen, Mikrobiologen, Ökotrophologen und Spezialisten für instrumentelle Analytik, unterstützt Sie mit Fachkompetenz und persönlicher Beratung.
Letztlich bekommen Sie von der Probenahme bis zum Gutachten alles aus einer Hand !
Letzte Aktualisierung:
Die 1.Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 (TrinkwV 2011) ist nun (1. November 2011) in Kraft getreten. Neben Änderungen in den Begriffsbestimmungen ist als wichtigste Neuerung sicherlich die Nennung eines Technischen Maßnahmewertes für die Legionellen hervorzuheben, der zu einem deutlich erhöhten Bedarf an Untersuchungen führen wird. Zumal nun auch die Pflicht für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung besteht, diese aktiv dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Bei den chemischen Anforderungen gab es für einige Parameter Änderungen/Anpassungen der Grenzwerte; Uran wurde beispielsweise neu aufgenommen.
Auf dem 40.Lebensmittelchemikertag ging der Posterpreis 2011 an Frau Dr. Janine Hilmes vom Institut Kirchhoff Berlin
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. September 2011 ein Urteil zum Thema Pollen aus genetisch veränderten Pflanzen gefällt (C-442/09). In diesem Urteil hat der EuGH Pollen im Honig lebensmittelrechtlich als Zutat eingestuft. Demzufolge sind Produkte wie Honige, die Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen beinhalten, gleichwohl im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 als Lebensmittel anzusehen, die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt worden sind. Auf Honige, die Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, sind somit die Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 anzuwenden.
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