Im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 10.06.2002, in nationales Recht umgesetzt durch die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel vom 24. Mai 2004, sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.
Sie bestehen aus Einfach- und Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in dosierter Form, z.B. als Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln oder Flüssigampullen in den Verkehr gebracht.
Anders als Arzneimittel, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen, unterliegen Nahrungsergänzungsmittel nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für die Sicherheit sind Sie als Hersteller oder Vertreiber verantwortlich.
Das Institut Kirchhoff Berlin bietet für diese Produkte an:
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