Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenstände können im allgemeinen Sprachgebrauch als „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ bezeichnet werden. Nach der rechtlichen Definition gemäß § 2 Absatz 6 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind Bedarfsgegenstände unter anderem

  • Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder auf sie einwirken (Lebensmittelbedarfsgegenstände)
  • Gegenstände, die mit den Schleimhäuten des Mundes oder nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen
  • Spielwaren


Bei der Untersuchung von Lebensmittelbedarfsgegenständen ist hauptsächlich der Übergang von Inhaltsstoffen oder Kontaminationen (Migration) in Lebensmittel von Bedeutung.
Insbesondere folgende Untersuchungen werden zurzeit im Institut Kirchhoff Berlin an Bedarfsgegenständen durchgeführt:

  • Mineralölgehalte von Papieren und Pappen bzw. die Migration der Mineralöle in Lebensmittel
  • Migration von Weichmachern, insbesondere Phthalaten, aus Verpackungsmaterialien
  • Bestimmung von Gesamtmigrationen aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff
  • Kunststoffidentifizierungen
  • Bestimmung von mikrobiologischen Verunreinigungen von Bedarfsgegenständen
  • Sensorik von Lebensmittelbedarfsgegenständen sowie von Prüflebensmitteln nach dem Kontakt mit dem Bedarfsgegenstand unter definierten Bedingungen

Für die rechtliche Bewertung werden neben dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und der Bedarfsgegenständeverordnung auch andere, teilweise fachgebietsübergreifende gesetzliche Vorgaben, Anforderungen und Empfehlungen staatlicher Stellen herangezogen wie z. B. die EG-Verordnungen Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, sowie die EG-Verordnung Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, die REACH-Verordnung, die Gefahrstoff-Verordnung, EG-Richtlinien über die Sicherheit von Spielzeug, diverse EN- und DIN-Normen.


 
 
 

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