Qualitätskonzepte und Schulungen

Gemäß §43 Infektionsschutzgesetz müssen alle Mitarbeiter, die im Umgang mit Lebensmitteln arbeiten, mindestens alle 2 Jahre eine Belehrung über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote bekommen.


Geschulte Mitarbeiter des Institut Kirchhoff Berlin bieten Ihnen als Unternehmer an, diese regelmäßige Personalschulung für Sie durchzuführen.

Anschauliche Präsentationen mit Beispielen aus der Praxis vermitteln Ihren Mitarbeitern, was Infektionsschutz und damit auch Verbraucherschutz bedeutet. 
 

 
 
 

Institut Kirchhoff Berlin GmbH - Albestr. 3-4 - D-12159 Berlin-Friedenau - Tel.: +49 (0) 30 85 10 28-0 - Fax: +49 (0) 30 85 10 28-999 -  E-Mail: IKB@institut-kirchhoff.de