Mit unserer Analytik zur Einhaltung der Grenzwerte.

Unsere Schwermetallanalytik unterstützt Sie dabei, Grenzwerte der EU-Regulierungen einzuhalten. Somit gewährleisten Sie die Sicherheit sowie Gesundheit der Verbraucher.

Schwermetallrückstände in Lebensmitteln

Metalle, oft auch als Schwermetalle bezeichnet, sind Verbindungen, die in der Umwelt (z. B. Luft, Wasser, Boden) vorkommen. Sie können sowohl natürlich vorkommen als auch aus industriellen und landwirtschaftlichen Quellen stammen. Nach  Analyse der RASFF-Daten waren im Jahr 2020 Fische und Meeresfrüchte, mit fast 80 gemeldeten Ereignissen, die am stärksten belasteten Lebensmittelmatrizes. 

Die Liste der Schwermetalle umfasst unter anderem:

  • Arsen (einschließlich anorganisches Arsen) 
  • Cadmium
  • Blei
  • Quecksilber
  • Zinn
  • Chrom
  • Uran

Ebenso gemäß der RASFF-Daten kam es im Jahr 2020 bei Quecksilber mit mehr als 70 Ereignissen zu den am häufigsten gemeldeten Schwermetallüberschreitungen in Europa. Darüber hinaus war ein starker Anstieg im Zusammenhang mit Cadmiumüberschreitungen zu verzeichnen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die European Chemicals Agency (ECHA) haben mehrere Studien zur Bewertung der Toxizität von Schwermetallen und der Exposition gegenüber Schwermetallen durchgeführt. Daraus wurden Empfehlungen für bewährte Verfahren abgeleitet und Verordnungen durch Senkung der akzeptierten Höchstgehalte angepasst.

Leistungspakete

  • Quantifizierung von Schwermetallen und Elementen
  • Ion Chromatography Mass Spectrometry (ICP-MS)
    • Die Kombination von IC mit einem induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometer (ICP-MS) dient der Ermittlung des Gesamtelementgehalt. Die Methode gewährleistet eine hohe Empfindlichkeit auch in komplexen Matrizes und ist geeignet für die Analytik von Babynahrung
  • Ion Chromatography - Inductive Plasma Mass Spectrometer (IC-ICP-MS)
    • Der Speziationsanalysator umfasst ein IC-System mit hochauflösenden Ionenaustauschsäulen und ein hochempfindliches ICP-MS. Die Methodik ist geeignet zur Arsenspezifizierung durch die Unterscheidung von, zwischen und innerhalb von organischem und anorganischem Arsen
  • Atomabsorptionsspektroskopie (AAS)
    • Klassische Atomabsorptionsspektroskopie (AAS) - mit Graphit-Ofen oder Kaltdampf
  • Expert-Services
    • Konformitäts- und Rechtsberatung
    • Audits
  • Safety HUB
    • Unser Quellen-Analyse-Tool, das offizielle Stellen in 58 Ländern und Dutzende von Online-Medienquellen auf der ganzen Welt überwacht. Ein Informationssystem das Sie dadurch über aktuelle Sicherheitsvorfälle und -warnungen informiert.

Arbeitsgruppen

  • Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG)
    • Elemente und Elementspezies
  • DIN Arbeitsgruppen
    • Prozesskontaminanten und Elemente
  • Arbeitsgruppen §64 LFGB 
    • Elementanalytik

Verordnungen

  • Verordnung (EG) Nr 1881/2006
    • In der EU werden in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission Höchstwerte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt. Diese Verordnung der Kommission enthält eine Liste von Lebensmitteln, die in der EU nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die Grenzwerte für Arsen, Kadmium, Blei, Quecksilber und anorganisches Zinn überschreiten.
  • Neue Höchstwerte: Verordnung (EG) Nr. 2021/1317Verordnung (EG) Nr. 2021/1323
    • Mit Inkrafttreten der beiden Verordnungen gelten seit Ende August 2021 neue Grenzwerte für Cadmium und Blei in Lebensmitteln.
    • Die Höchstgehalte für Blei wurden für die folgenden Lebensmittelkategorien gesenkt: Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, die in Pulverform vermarktet werden; Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder; Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die speziell für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind und in Pulverform vermarktet werden; Getränke für Säuglinge und Kleinkinder, die als solche verkauft werden, mit Ausnahme der unter 3.1.2 und 3.1. 4: in flüssiger Form vermarktet oder nach den Anweisungen des Herstellers rekonstituiert, einschließlich Fruchtsäfte, die durch Aufguss oder Abkochung zubereitet werden; Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel, mit unterschiedlichen Grenzwerten je nach Herkunftsart der Schlachtnebenerzeugnisse; Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung in Pulverform; Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder; Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die speziell für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind und in Pulverform vermarktet werden. Getränke für Säuglinge und Kleinkinder, die als solche verkauft werden, mit Ausnahme der unter 3.1.2 und 3.1.4 genannten Getränke, die in flüssiger Form vermarktet werden oder nach den Anweisungen des Herstellers rekonstituiert werden sollen, einschließlich Fruchtsäfte, die durch Aufguss oder Abkochung zubereitet werden sollen; Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel, mit unterschiedlichen Grenzwerten je nach Herkunftsart der Schlachtnebenerzeugnisse.
    • Neue Höchstgehalte für Blei wurde für die folgenden Matrizes festgelegt: Säuglingsnahrung; Wurzeln und Knollen (ausgenommen Schwarzwurzeln, frischer Ingwer und frischer Kurkuma), Zwiebeln, Blütenstände und Knollen der Gattung Brassica, Kohlrabi, Hülsenfrüchte und Stängelgemüse oder Wildpilze, frischer Kurkuma, frischer Ingwer; Wein (einschließlich Schaumwein, ausgenommen Likörwein), Apfelwein, Birnenwein und Obstwein, hergestellt aus der Obsternte 2022; aromatisierter Wein, aromatisierte weinhaltige Getränke und aromatisierte weinhaltige Cocktails, hergestellt aus der Obsternte 2022; Likörwein aus Weintrauben, hergestellt aus der Weinernte 2022; getrocknete Gewürze: Fruchtgewürze, Wurzel- und Rhizomgewürze, Rindengewürze, Knospengewürze und Blütenstammgewürze, Samengewürze; Salz.
    • Neue Höchstgehalte für Cadmium wurde für die folgenden Matrizes festgelegt: Verschiedene Arten von Baumfrüchten und Nüssen, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebeln, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Blattgemüse und Kräuter, Hülsenfrüchte, junge Stängel, Pilze; getrocknete Hülsenfrüchte und Eiweiß aus getrockneten Hülsenfrüchten; verschiedene Ölsaaten (z. B. Raps, Erdnüsse und Sojabohnen, Leinsamen und Sonnenblumenkerne usw.); verschiedene Getreidesorten (z. B. Roggen und Gerste, Reis, Quinoa, Weizenkleie und Weizengluten, Hartweizen und Weizenkeime usw.); Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind; Säuglingsanfangsnahrung; Säuglings- und Kleinkindernahrung, die flüssig vermarktet wird oder nach den Anweisungen des Herstellers rekonstituiert werden soll, einschließlich Fruchtsäfte; Salz.
    • Festgelegten Höchstgehalte an Kontaminanten der folgenden Matrizes sind unverändert: Spezifische Kakao- und Schokoladenerzeugnisse; Erzeugnisse tierischen Ursprungs: Fleisch und Fisch; Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (nur der Begriff "Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform" und "Säuglingsanfangsnahrung in flüssiger Form" wird durch "in Pulverform" bzw. "in flüssiger Form" ersetzt); Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder; Nahrungsergänzungsmittel mit Ausnahme der im folgenden Punkt genannten Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel, die ausschließlich oder überwiegend aus getrockneten Algen, aus Algen gewonnenen Erzeugnissen oder aus getrockneten Muscheln bestehen.
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