Für Reinheit und Konformität von Lebensmitteln

Zum Schutz der Konsumenten unterstützen wir die Lebensmittelindustrie mit einer breiten Palette an Services zur Identifizierung, Analyse, Quantifizierung und Bewertung von Pestiziden, bei der Herstellung gesunder Lebensmittel.

Der Begriff "Pestizide" wird gemeinhin als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet,

was jedoch falsch ist. Das Pestizid beschreibt den (chemischen) Wirkstoff. Das Pflanzenschutzmittel hingegen eine fertige Formulierung, die auch aus mehreren Wirkstoffen (Pestizide) bestehen kann. Pestizidrückstände sind in der Verordnung (EU) 396/2005 definiert. Es handelt sich danach um Rückstände von derzeit oder früher in Pflanzenschutzmitteln [...] verwendeten Wirkstoffen und deren Stoffwechsel- und/oder Abbau-bzw. Reaktionsprodukten. Dies umfaßt in der Praxis Rückstände, die von der Verwendung im Pflanzenschutz und Biozidprodukten oder der Veterinärmedizin herrühren können.
Nach deren Wirkweise werden "Pestizide" gruppiert in: 

  • Herbizide gegen “Unkraut”
  • Fungizide gegen Schimmelpilze
  • Insektizide gegen Insekten
  • Akarizide gegen Milben und Zecken    
  • Pflanzenwachstumsregulatoren
  • Repellentien

Eingesetzt werden Pestizide, um Schadorganisen ("Schädling") oder eine Krankheit zu verhindern, zu vernichten, zu bekämpfen oder Pflanzen sowie Pflanzenerzeugnisse während der Produktion, der Lagerung und des Transports zu schützen.

In der EU sind aktuell 476 Wirkstoffe zugelassen, und es wurden EU-weit harmonisierte Rückstandshöchstgehalte für mehr als 1300 Pestizide festgelegt, die 378 Lebensmittelerzeugnisse/Nahrungsmittelgruppen betreffen. Häufige Änderungen der Verordnung machen es erforderlich, immer mehr Metaboliten zu kontrollieren.

In 2020 wurden weltweit 1036 Events gemeldet.

Als akkreditiertes unabhängiges Labor bieten wir Lebensmittelherstellern eine breite Palette an Services zur Bestimmung und Bewertung von Pestiziden an, um die Einhaltung von Vorschriften und Qualitätsstandards zu gewährleisten.

Leistungspakete

  • Multi(rückstands)methode
    • Multi Residue Methode - MRM. Bis zu 400 Analyten werden mit nur einem Vorbereitungsschritt mittels GC-MS/MS und LC-MS/MS analysiert. Das Verfahren wird in Abhängigkeit von den chemischen Eigenschaften der Pestizide, der Empfindlichkeit und den Interferenzen gewählt.
  • Einzel(rückstands)methode
    • Single Residue Method - SRM. Die Methode findet Anwendung, wenn die zu analysierenden Analyten mit der Multimethode nicht nachgewiesen werden können: z. B.: bei notwendiger Hydrolyse, bei polaren Pestiziden (Glyphosat, Ethephon, Chlorat, Perchlorat), bei flüchtigen Substanzen (z. B. Dithiocarbamate oder Begasungsmittel mit HS-GC-MS), bei Pestizide die oxidiert werden, bei Probleme mit der Empfindlichkeit oder bei Interferenzen.
  • Food Science Center
    • Prozessvaldierung
  • Expert-Services
    • Konformitäts- und Rechtsberatung
    • Audits
  • Safety HUB
    • Unser Quellen-Analyse-Tool, das offizielle Stellen in 58 Ländern und Dutzende von Online-Medienquellen auf der ganzen Welt überwacht. Ein Informationssystem das Sie dadurch über aktuelle Sicherheitsvorfälle und -warnungen informiert.

Matrizes

Obst und Gemüse, Getreide, Hülsenfrüchte, Nüsse, Samen, Fleisch/Fisch, Molkereiprodukte und Milch, Gemischte Lebensmittel, Gewürze, Kakaoerzeugnisse, Tee und Kräuter, Eiprodukte, Fette und Öle, Futtermittel

Arbeitsgruppen

  • Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG)
    • Pestizide
  • DIN Arbeitsgruppen
    • Nitrat
  • Arbeitsgruppen §64 LFGB 
    • Pestizide
    • Pflanzentoxine
    • Nitrat/Nitrit

Institutionen - Regelwerke

  • EU, Verordnung (EG) Nr. 396/2005
    • In der EU legt die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) den Rückstandshöchstgehalt fest. Diese Verordnung enthält auch Bestimmungen über die amtliche Kontrolle von Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die sich aus ihrer Verwendung im Pflanzenschutz ergeben können. Die gemäß dieser Verordnung festgesetzten Rückstandshöchstgehalte für Schädlingsbekämpfungsmittel gelten nicht für unter Anhang I fallende Erzeugnisse, die zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind und vor der Ausfuhr behandelt werden, wenn durch geeignete Nachweise belegt ist, dass das Bestimmungsdrittland diese besondere Behandlung verlangt oder ihr zustimmt, um das Einschleppen von Schadorganismen in sein Gebiet zu verhindern. Diese Verordnung gilt für unter Anhang I fallende Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs oder Teile davon, die als frische, verarbeitete und/oder zusammengesetzte Lebens- oder Futtermittel verwendet werden sollen und in oder auf denen Pestizidrückstände vorhanden sein können.
  • EFSA, Rahmenverordnung (EG) Nr. 1107/2009
    •  Rahmenverordnung (EG) Nr. 1107/2009, EFSA Pflanzenschutzmittel dürfen ohne vorherige Zulassung weder in den Verkehr gebracht noch verwendet werden. Es gibt ein duales System, bei dem die EFSA die in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe bewertet und die Mitgliedstaaten die Produkte auf nationaler Ebene bewerten und zulassen.
  • SANTE, SANTE/11312/2021
    • Um die Qualität der Analyseergebnisse von Pestiziden in der EU zu gewährleisten, wurde der Leitfaden zur analytischen Qualitätskontroll- und Methodenvalidierungsverfahren für die Analyse von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln veröffentlicht. In diesem Leitfaden werden die Anforderungen an die Methodenvalidierung und die analytische Qualitätskontrolle beschrieben, um die Validität der Daten zu unterstützen, die zur Überprüfung der Einhaltung von Rückstandshöchstmengen, für Durchsetzungsmaßnahmen oder zur Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Pestiziden in der EU verwendet werden. Der Leitfaden wird alle zwei Jahre aktualisiert.
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