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Acrylamid – Verordnung (EU) 2017/2158 tritt am 11. April 2018 in Kraft

Mit der Verordnung (EU) 2017/2158 vom 20. November 2017 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln treten am 11. April 2018 neue, niedrigere Richtwerte für Acrylamid in Kraft.

Acrylamid – Verordnung (EU) 2017/2158 tritt am 11. April 2018 in Kraft

Acrylamid ist eine Kontaminante, die sich aus den natürlich vorkommenden Bestandteilen Asparagin und Zucker in bestimmten Lebensmitteln bildet, wenn diese bei höheren Temperaturen, typischerweise über 120 °C, und geringer Feuchtigkeit zubereitet werden. Es entsteht hauptsächlich in gebackenen, gebratenen oder frittierten kohlenhydratreichen Lebensmitteln, wie beispielsweise Getreide, Kartoffeln und Kaffeebohnen.

Lebensmittelunternehmer werden durch die Verordnung verpflichtet Minimierungsmaßnahmen zur Senkung des Acrylamidgehalts umsetzen und die festgelegten Richtwerte für

a)  Pommes frites, andere geschnittene (frittierte) Erzeugnisse und Chips aus frischen Kartoffeln;
b)  Kartoffelchips, Snacks, Cracker und andere Kartoffelerzeugnisse auf Teigbasis;
c)  Brot;
d)  Frühstückscerealien (ausgenommen Porridge);
e)  Feine Backwaren: Plätzchen, Kekse, Zwieback, Getreideriegel, Scones, Eiswaffeln, Waffeln, Crumpets und Lebkuchen, Cracker, Knäckebrot und Brotersatzprodukte;
f)  Kaffee (geröstet; Instant);
g)  Kaffeemittel;
h)  Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder

einzuhalten.

Im Rahmen unserer unabhängigen Dienstleistung bieten wir die chemisch-analytische Untersuchung von Acrylamid mit Flüssigkeitschromatographie und Tandem-Massenspektrometrie (LC-ESI-MS/SM) an.

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