Der Rückstandshöchstgehalt gemäß VO (EG) 396/2005 beträgt in Vogeleiern 0,005 mg/kg für die Summe aus Fipronil und seinem Sulfonmetaboliten (MB46136), ausgedrückt als Fipronil.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat basierend auf den bislang höchsten in Belgien quantifiziertem Gehalt von 1,2 mg Fipronil/kg Ei und anhand der Ausschöpfung der akuten Referenzdosis eine gesundheitliche Risikobewertung vorgenommen. Die akute Referenzdosis ist definiert als diejenige Substanzmenge pro kg Körpergewicht, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko für den Verbraucher aufgenommen werden kann. Für Fipronil ist aus Entwicklungstoxizitätsstudien eine ARfD von 0,009 mg/kg Körpergewicht ermittelt worden.
Auf Grundlage der deutschen Verzehrdaten (Nationale Verzehrsstudie II) stellt das BfR fest, dass bei keiner Verbrauchergruppe, einschließlich Kindern, eine Überschreitung der akuten Referenzdosis vorliegt.
Auf Basis europäischer Verzehrsdaten (EFSA PRIMo, Rev. 2) ergibt sich für Kinder bei einen Gehalt von 1,2 mg Fipronil/kg Ei eine Überschreitung der ARfD um den Faktor 1,6. Alle anderen Daten, die dem BfR derzeit vorliegen, führen zu keiner Überschreitung.
Auch wenn nach momentanem Erkenntnisstand eine akute gesundheitliche Gefährdung der verschiedenen Verbrauchergruppen als unwahrscheinlich gilt, dürfen Eier mit einem Fipronil-Gehalt > 0,005 mg/kg weder in Verkehr gebracht werden, noch dürfen diese als Lebensmittelzutat weiterverarbeitet werden.
Das Institut Kirchhoff bietet die Bestimmung von Fipronil in Eiern und Lebensmitteln an.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.