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Analyse des Insektizids Fipronil in Eiern und Eiprodukten

Am 21.07.2017 informierte das Europäische Schnellwarnsystem RASFF erstmals über Fipronil-belastete Eier in Belgien. Sechs Tage später wurde auch in Holland und Deutschland über Fipronil-Befunde in Eiern unterschiedlicher Herkunft berichtet. Fipronil ist ein Breitspektrum-Insektizid, wirkt u.a. gegen Flöhe, Läuse, Zecken und Ameisen und findet Verwendung in Ameisenködern und als Anti-Floh-Mittel bei Haustieren. Eine Anwendung an lebensmittelliefernden Tieren ist nicht zulässig. Als wahrscheinliche Eintragsquelle wurde eine mit Fipronil illegal versetzte Desinfektionslösung identifiziert. Fipronil ist lipophil und reichert sich somit im Eidotter an.

Analyse des Insektizids Fipronil in Eiern und Eiprodukten

Der Rückstandshöchstgehalt gemäß VO (EG) 396/2005 beträgt in Vogeleiern 0,005 mg/kg für die Summe aus Fipronil und seinem Sulfonmetaboliten (MB46136), ausgedrückt als Fipronil.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat basierend auf den bislang höchsten in Belgien quantifiziertem Gehalt von 1,2 mg Fipronil/kg Ei und anhand der Ausschöpfung der akuten Referenzdosis eine gesundheitliche Risikobewertung vorgenommen. Die akute Referenzdosis ist definiert als diejenige Substanzmenge pro kg Körpergewicht, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne erkennbares Risiko für den Verbraucher aufgenommen werden kann. Für Fipronil ist aus Entwicklungstoxizitätsstudien eine ARfD von 0,009 mg/kg Körpergewicht ermittelt worden.
Auf Grundlage der deutschen Verzehrdaten (Nationale Verzehrsstudie II) stellt das BfR fest, dass bei keiner Verbrauchergruppe, einschließlich Kindern, eine Überschreitung der akuten Referenzdosis vorliegt.
Auf Basis europäischer Verzehrsdaten (EFSA PRIMo, Rev. 2) ergibt sich für Kinder bei einen Gehalt von 1,2 mg Fipronil/kg Ei eine Überschreitung der ARfD um den Faktor 1,6. Alle anderen Daten, die dem BfR derzeit vorliegen, führen zu keiner Überschreitung.

Auch wenn nach momentanem Erkenntnisstand eine akute gesundheitliche Gefährdung der verschiedenen Verbrauchergruppen als unwahrscheinlich gilt, dürfen Eier mit einem Fipronil-Gehalt > 0,005 mg/kg weder in Verkehr gebracht werden, noch dürfen diese als Lebensmittelzutat weiterverarbeitet werden.

Das Institut Kirchhoff bietet die Bestimmung von Fipronil in Eiern und Lebensmitteln an.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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