Die Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) ist eine sehr alte Kulturpflanze, die schon im 2. Jahrtausend v. Chr. zur Papierherstellung genutzt wurde. Seit 1996 ist in Deutschland wieder der Anbau von Faserhanf zugelassen. Neben dem Einsatz von Hanffasern zur Papier- und Textilienherstellung werden in den letzten Jahren verstärkt hanfhaltige Lebensmittel, wie z.B. Hanföl, Hanfblätter (Tee), Hanfsamen, Getränke (Bier, Limonaden) und hanfhaltige kosmetische Mittel in den Verkehr gebracht.
Der psychoaktive Inhaltsstoff von Hanfist Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC). In der Pflanze liegt THC überwiegend als Tetrahydrocannabinolsäure (THC-Säure) vor, die durch Wärme und UV-Strahlung zu THC decarboxylieren kann. Weitere Hauptbestandteile sind Cannabinol (CBN) und Cannabidiol (CBD).
Cannabinoide sind in allen Pflanzenteilen enthalten, die über Drüsenhaare verfügen. Hanfsamen enthalten keine Cannabinoide. Samen werden bei der Ernte durch cannabinoidhaltige Pflazenteile kontaminiert.
Abhängig vom THC-Gehalt wird zwischen Drogenhanf und Faserhanf unterschieden. Dafür wird das Verhältnis (THC+CBN)/CBD herangezogen. Bei Drogenhanf ist das Verhältnis > 1 bei Faserhanf < 1. Über dieses Verhältnis lässt sich auch in hanfhaltigen Lebensmitteln unterscheiden, ob Faserhanf oder Drogenhanf als Zutat eingesetzt wurde. Faserhanfsorten müssen entsprechend der EU-Vorgaben einen THC-Gehalt von weniger als 0,2% aufweisen.
Im Jahr 2000 hat das BgVV (heute BfR) eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 1-2 µg/kg KG/Tag Gesamt-THC (THC und THC-Säure) abgeschätzt, worauf THC-Richtwerte für verzehrsfertige Lebensmittel abgeleitet wurden:
- · Getränke (alkoholisch und nicht alkoholisch): 5 µg/kg
- · Speiseöle: 5000 µg/kg
- · andere Lebensmittel: 150 µg/kg
Die EFSA hat in einer Stellungnahme 2015 (EFSA Journal 2015; 13(6):4141) einen ARfD von 1 µg THC/kg KG festgelegt.
Die Bestimmung der Cannabinoide erfolgt im Institut Kirchhoff Berlin mittels LC-MS/MS. Quantifiziert wird im Falle des THC mittels eines isotopenmarkierten Standards, im Falle der THC-Säure, Cannabinol und Cannabidiol mittels Standardaddition.
So ist eine Klärung möglich, ob die THC-Richtwerte und der ARfD-Wert eingehalten werden und ob Faserhanf oder Drogenhanf als Zutat eingesetzt wurde.