Durch Zellfusionstechniken wird die Eigenschaft der Sterilität auf andere Pflanzen (z.B. Kohlarten) übertragen, wodurch eine Gleichförmigkeit im Aussehen, neue Resistenzen gegenüber Pflanzenkrankheiten und höhere Erträge erzielt werden. CMS-Züchtung zählt nach der Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) nicht zur Gentechnik, weswegen KEINE rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung dieser Züchtung besteht. Vertreiber von Bio-Produkten und Herstellerfirmen von Babynahrung haben sich trotzdem dafür ausgesprochen CMS-freie Produkte zu verwenden. Im Institut Kirchhoff Berlin wurde eine empfindliche Methode zur Bestimmung von CMS-Genabschnitten mittels PCR entwickelt.