Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verfügen über eine besondere Sachkunde und sind persönlich geeignet, auf dem bestellten Fachgebiet gutachterlich tätig zu werden. Sie erstellen Gutachten und andere Sachverständigenleistungen, wie z. B. Beratungen und Überwachungen, für Gerichte und Verwaltungsbehörden oder im Auftrag anderer Auftraggeber. In jedem Fall garantieren sie die persönliche, weisungsfreie und gewissenhafte Erstellung des Gutachtens und die völlige Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Dies wird durch ein von der IHK verliehenes Siegel dokumentiert.