Ihre Veröffentlichung wird für den Sommer 2017 erwartet. Mit der Verordnung, die sich in weiten Teilen auf die Richtlinie VDI 2047-2 stützt, macht der Gesetzgeber Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb solcher Anlagen. Im Wasser dieser Anlagen können sich Bakterien vermehren, die gesundheitsschädlich sein können. So sollen Gesundheitsrisiken u. a. durch Legionellen vermieden werden, die in kleinsten Wassertröpfchen mit dem Luftstrom verbreitet und von Menschen eingeatmet eine gefährliche Lungenentzündung auslösen können.
Die neue Verordnung sieht daher eine Meldepflicht vor, die sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen gilt. Schätzungen zufolge existieren in Deutschland ca. 30000 bis 60000 Verdunstungskühlanlagen in Industriebetrieben und Bürogebäuden.
Es ist auch eine Untersuchungspflicht vorgesehen. Danach hat der Betreiber regelmäßig die mikrobiologischen Parameter allgemeine Kolonien, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen von einem akkreditierten Labor untersuchen zu lassen. Eine automatische Stilllegung von Anlagen im Fall der Überschreitung eines Maßnahmenwerts ist gemäß Verordnungstext nicht vorgesehen, die zuständigen Behörden können aber im Einzelfall mindestens eine vorübergehende Betriebseinstellung erwirken.
Wir empfehlen den Betreibern, bald geeignete Dienstleister anzufragen. Nach der Verabschiedung der neuen Verordnung durch den Bundesrat wird die Nachfrage nach Untersuchungen bei Laboren stark zunehmen.
Nach VDI 2047-2 geschultes Fachpersonal, vom Probenehmer bis zum Ingenieur und Mikrobiologen, erstellen wir für Sie Gefährdungsbeurteilungen mit Risikoanalyse und Risikobewertung, Betriebshandbücher mit Angaben zu den technischen Daten der Verdunstungskühlanlage, Reinigungs- und Instandhaltungsintervallen sowie der regelmäßigen mikrobiologischen und chemischen Kontrolle der Wasserbeschaffenheit.