Aktuell ist ein neuer Entwurf der „Mineralölverordnung“ (22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung) erschienen. Darin sind Höchstgehalte für Bestandteile von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH und MOAH) in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Altpapierstoffen und deren potentieller Übergang auf die verpackten Lebensmittel geregelt.