In diesem Dokument werden Kennzeichnungsempfehlungen für Lebensmittel in Bezug auf Gehalte von Laktose und Galaktose ausgesprochen, für die es keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Demzufolge kann die Angabe „laktosefrei“ bei allen Lebensmitteln verwendet werden, wenn der Gehalt an Laktose ≤ 0,1 g/100 g oder ml verzehrfertiges Lebensmittel beträgt. Zusätzlich sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf die Ernährungsphysiologie, die Analytik von Laktose und Galaktose sowie aktualisierte rechtliche Gegebenheiten in das Positionspapier eingeflossen. Nähere Informationen erhalten Sie hier, bei der GDCh in den Positionspapieren der Arbeitsgruppe Fragen der Ernährung.
Das Institut Kirchhoff GmbH Berlin bietet die Untersuchung von Laktose wie folgt an:
- mittels LC-MS/MS: Bestimmungsgrenze 0,01 g/100 g
- mittels HPAEC-PAD: Bestimmungsgrenze 0,01 g/100 g
- mittels HPLC-RI: Bestimmungsgrenze 0,1 g/100 g
- mittels Enzymatik: Bestimmungsgrenze 0,1 g/100 g.