Das Wichtigste zusammengefaßt:
- Weltweite Sicherheitswarnungen nehmen zu
- Neue Grenzwerte für Cyanid
- Neue Verordnung über Blausäure in bestimmten Lebensmitteln.
Cyanide sind giftige Stoffe, die für den Menschen tödlich sein können und natürlich in cyanogenen Pflanzen vorkommen. Diese Pflanzen sind in der Lage, erhebliche Mengen an Cyaniden (CN) aus natürlichen cyanogenen Glykosiden (CG) zu produzieren. Andere Formen von Cyaniden sind Acetoncyanohydrin und Blausäure (HCN) vor. Cyanogenen Glykoside sind an sich relativ ungiftig, werden aber im Verdauungstrakt in giftige Blausäure umgewandelt.
Zu den wichtigsten cyanogenen Glykosiden gehören Linamarin, Lotraustralin, Dhurrin, Sambunigrin und Amygdalin. Cassava, Sorghum, Mandeln, Aprikosen, Pfirsiche, Äpfel, Kirschen, Alfalfa und Bambus sind Beispiele für diese Pflanzengattungen. (2), (3).
Produktionsschritte wie Schälen, Waschen, Erhitzen, Trocknen, Fermentieren und chemische Behandlung werden eingesetzt, um die Cyanide entweder gänzlich zu entfernen oder deren Konzentration zu verringern. Laut der EFSA-Bewertung von 2019 (4) trugen Kekse, Saft oder Nektar sowie Gebäck und Kuchen am meisten zur Exposition bei.
Der Gehalt an Blausäure, einschließlich der in cyanogenen Glykosiden gebundenen, wurde in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 für unverarbeitete ganze, gemahlene, gequetschte, geknackte und gehackte Aprikosenkerne, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden, auf 20,0 mg/kg festgelegt.
Im Jahr 2022 kam es im RASFF zu einem Anstieg der Rückrufe aufgrund von Blausäuregehalten in Mandeln, Aprikosenkernen und anderen Lebensmitteln. In dieser neuen Verordnung (EU) 2022/1364 werden für die folgenden Lebensmittel Höchstwerte für Blausäure festgelegt:
- (8.3.1.) Unverarbeitete ganze, gemahlene, geschrotete, geknackte oder gehackte Leinsamen, ausgenommen solche, die für den Endverbraucher vermarktet werden [Höchstgehalt: 250 mg/kg].
- (8.3.2.) Unverarbeitete ganze, geschrotete, gequetschte, geknackte oder gehackte Leinsamen, die für den Endverbraucher vermarktet werden [Höchstgehalt 150 mg/kg] (*).
- (8.3.3.) Unverarbeitete ganze, gemahlene, geschrotete oder zerkleinerte Mandeln, die für den Endverbraucher vermarktet werden [Höchstgehalt: 35 mg/kg] (*).
- (8.3.5.) Maniokwurzel (frisch, geschält) [Höchstgehalt: 50 mg/kg].
- (8.3.6.) Maniokmehl und Tapiokamehl [Höchstgehalt: 10 mg/kg].
(*) Der Höchstgehalt gilt nicht für unverarbeitete ganze, gemahlene, geschrotete, gehackte Leinsamen und unverarbeitete ganze, gemahlene, geschrotete, gehackte Bittermandeln, die in kleinen Mengen für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden, wenn der Warnhinweis "Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!" im Hauptblickfeld des Etiketts erscheint.
Die unverarbeiteten ganzen, gemahlenen, geschroteten, geknackten, gehackten Leinsamen mit dem Warnhinweis müssen den in 8.3.1 vorgesehenen Höchstgehalt einhalten.
Diese Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2023, obwohl Lebensmittel, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verfallsdatum weiter vermarktet werden dürfen.
Wir und die Mérieux NutriSciences können den Gesamtcyanidgehalt in Lebens- und Futtermitteln mit einer akkreditierten HPLC-FLD-Methode gemäß ISO17025 (*) quantifizieren.
Zyanid in Lebensmitteln - weltweite Sicherheitswarnungen nehmen zu.
Safety HUD überwacht Lebensmittelsicherheits- und Betrugswarnungen aus 58 Ländern. Von Januar 2022 bis Dezember 2022 gab es 51 Lebensmittelsicherheitswarnungen im Zusammenhang mit Cyaniden.
(*) Klicken Sie hier, um unsere vollständigen ISO17025-Akkreditierungsbereiche zu sehen.