Nach dem aktuellen Entwurf der Verordnung zur Bewertung der Höchstmengen von Acrylamid werden neue Grenzwerte für Säuglings- und Kleinkindnahrung festgelegt. Bei den Produkten für Säuglinge und Kleinkinder ist bei Keksen und Zwieback ein Acrylamid-Grenzwert von 150 µg/kg und bei Babynahrung sowie verarbeiteten Lebensmitteln auf Getreidebasis von 50 µg/kg vorgesehen.
Diese Grenzwerte sollen für Lebensmittel, die ab dem 01.01.2021 in Verkehr gebracht werden, gelten.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich gern an unsere Ansprechpartnerin Frau Dr. Susanne Kühn wenden.