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Bestimmung von ruminanten Trans-Fettsäuren

Trans-Fettsäuren (TFA) sind ungesättigte Fettsäuren mit mindestens einer nicht konjugierten Doppelbindung in trans-Konfiguration (Definition gemäß VO (EU) Nr.1169/2011). Man unterscheidet hierbei die ruminanten und die nicht-ruminanten TFAs.

Bestimmung von ruminanten Trans-Fettsäuren

Die ruminanten TFAs werden auf natürliche Weise durch enzymatische Biohydrierung im Pansen von Wiederkäuern gebildet. Dementsprechend können in Milchfetten und den daraus produzierten Lebensmitteln teilweise erhebliche Mengen an TFAs quantifiziert werden.
Die nicht-ruminanten TFAs entstehen vor allem bei der Fetthärtung von Pflanzenölen, wenn partiell hydriert wird. Mit der Fetthärtung erhalten Speisefette die gewünschte Stabilität. Nicht-ruminante TFAs kommen demzufolge u. a. in Margarinen, Bratfetten und frittierten Erzeugnissen vor.

Der Verzehr von Trans-Fettsäuren in größeren Mengen führt zu einem Anstieg des Gesamt-Cholesterin und der Low-density-Lipoproteine (LDL) und zur Reduktion des High-density-Lipoprotein (HDL-)Spiegels im Blut, was das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht.

Inzwischen wurde von der Europäischen Kommission der Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1625/2006 veröffentlicht, in welchem der Höchstgehalt an nicht-ruminanten TFAs auf 2 g pro 100g Gesamtfett festgelegt worden ist. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass der Höchstgehalt nicht nur für Lebensmittel für den Endverbraucher, sondern auch für Lebensmittel, die für die Abgabe an den Einzelhandel bestimmt sind, gelten soll.
Darüber hinaus wurde in Artikel 2 des Verordnungsentwurfes eine Informationspflicht zum Gehalt an nicht-ruminanten TFAs, für Lebensmittelunternehmer, welche an andere Lebensmittelunternehmer liefern, aufgenommen, wenn der Gehalt mehr als 2 g pro 100g Fett beträgt.

Es gilt eine Abkauffrist bis zum 1. April 2021. Lebensmittel, welche dem vorliegenden Verordnungsentwurf dann nicht entsprechen, wären nicht verkehrsfähig.

Die Institut Kirchhoff Berlin GmbH besitzt umfangreiche Erfahrung im Bereich der Fettsäureanalytik. Nach der DFG-Einheitsmethode DGF C-VI 10/11d: (2013/1998) werden 41 bekannte Fettsäuren mittels Flammen- ionisationsdetektor (FID) quantifiziert. Ein parallel geschaltetes Massenspektrometer liefert wertvolle Hinweise zur Identifizierung von unbekannten Fettsäuren.

Durch Modifikation der Methode ist es der Institut Kirchhoff Berlin GmbH gelungen den relevanten Bereich der C18:1-Trans-Fettsäuren weiter aufzutrennen. So ist es jetzt möglich die in ruminanten Wiederkäuerfetten dominierende trans-Vaccensäure (C18:1 trans-11) von der in teilgehärteten Fetten vorkommenden nicht-ruminanten Elaidinsäure (C18:1 trans-9) zu trennen. Darüber hinaus können weitere TFA-C18:1- Isomere quantifiziert werden.

Mit dieser modifizierten Methode können somit die Anforderungen des Verordnungsentwurfes an den Gehalt von nicht-ruminanten TFAs von maximal 2 g/100g Fett überprüft werden und gegebenenfalls schon im Vorfeld, vor in Kraft treten der Veränderungsverordnung, Maßnahmen zur Einhaltung des Höchstgehaltes eingeleitet werden.
 

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