Die neuen Vorschläge sollen bezwecken, die Nährstoffzufuhr über NEM und angereicherte Lebensmittel zu beschränken. Dies soll in dem Maße geschehen, dass zum einen durch den Verzehr dieser Lebensmittel eine Aufnahme von signifikanten Mengen der Nährstoffe ermöglicht wird. Zum anderen soll die Mehrheit der gut versorgten Bevölkerung davor geschützt werden, die Nährstoffe im Übermaß zu sich zu nehmen.
Auf EU-Ebene gibt es bislang keine gesetzlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln, aber sowohl die Richtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Nahrungsergänzungsmittel als auch die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln sehen die Festsetzung von Höchstmengen vor. Die Vorschläge des BfR sollen daher als Diskussionsgrundlage und letztlich als Basis für die Schaffung von gesetzlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.
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- BfR-Stellungnahme zu aktualisierten Höchstmengenvorschlägen
- Themenseite zu Vitaminen und Mineralstoffen
Die Institut Kirchhoff Berlin GmbH bietet akkreditierte Methoden zur Analyse von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln an.