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Bisphenol A - Analytische Herausforderungen der Neubewertung durch die EFSA

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Neubewertung zur Sicherheit von Bisphenol A (BPA) am 19. April 2023 veröffentlicht.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihren Entwurf zur Risikobewertung von Bisphenol A überarbeitet und damit am 19.04.2023 einen neuen TDI-Wert (=Tolerable Daily Intake, tolerierbare Menge eines Wirkstoffs, die für einen Menschen bei lebenslanger täglicher Aufnahme als gesundheitlich unbedenklich gilt) von 0,2 ng / kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Im Vergleich zum vorläufigen TDI von 2015 (4 µg/kg Körpergewicht pro Tag) wurde der neue TDI-Wert um einen Faktor 20.000 gesenkt. Die EFSA gibt an, dass nach aktueller Datenlage zur ernährungsbasierten Exposition gegenüber BPA der neue TDI-Wert in allen Altersgruppen bei mittlerer als auch hoher Exposition überschritten wird, wenngleich die Gesamtaufnahme von BPA als rückläufig angesehen wird.

Die EFSA begründet die starke Absenkung des TDI-Werts mit neuen Erkenntnissen zu möglichen Wirkungen von Bisphenol A auf das Immunsystem. Bisphenol A ist außerdem als reproduktionstoxisch eingestuft und gilt aufgrund dessen als besonders besorgniserregende Substanz. Kanzerogene Wirkungen und Wirkungen auf Nerven und Herz-/Kreislaufsystem können nicht ausgeschlossen werden. Die Substanz zählt zu den endokrinen Disruptoren. In hohen Dosierungen (ca. 100x TDI) kann Bisphenol A akute Schädigungen von Nieren und Leber bewirken. 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unterstützt den von der EFSA abgeleiteten neuen TDI nicht. Grund dafür sind mehrere wissenschaftliche und methodische Unstimmigkeiten im Rahmen der Neubewertung (Stellungnahme Nr. 017/2023 des BfR vom 19. April 2023). Das BfR leitet auf der Basis wissenschaftlicher Daten zu toxikologischen Auswirkungen der gastrointestinalen Exposition gegenüber BPA einen TDI-Wert von 0,2 µg /kg Körpergewicht pro Tag ab und schlägt diesen als Richtwert für die Risikobewertung von BPA vor. 

Bisphenol A und weitere Bisphenole (Verbindungen mit variablen funktionellen Gruppen zwischen 2 Phenolringen, z. B. Bisphenol F und S) werden u.a. bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Polycarbonat-Kunststoffen (z. B. Geschirr, Mehrweg-Getränkeflaschen, Vorratsbehälter, früher auch Babyflaschen), Epoxidharz-Beschichtungen von Dosen, Thermopapier und Spielzeug verwendet. Bei Lebensmitteln sind insbesondere Produkte in Dosen (insbesondere Fleisch- und Fischerzeugnisse) betroffen, in die Bisphenol A aus Beschichtungen der Dosen migriert.
Neben dem TDI als toxikologischen Grenzwert existieren spezifische Migrationsgrenzwerte (SML) für den Übergang von Bisphenol A aus Kunststoffen sowie Lacken und Beschichtungen sowie ein Verbot für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat, die unter Verwendung von Bisphenol A hergestellt wurden. Zudem sind Höchstgehalte für BPA in Thermopapier, für die Freisetzung aus Spielzeug, für Trinkwasser und ein Verwendungsverbot bei der Herstellung und Behandlung kosmetischer Mittel festgesetzt.

Das Institut Kirchhoff Berlin bietet die Analytik von Bisphenol A mittels LC-MS/MS unter Verwendung isotopenmarkierter interner Standards mit sehr niedriger Bestimmungsgrenze an. Vor der Messung erfolgt eine an die jeweilige Matrix angepasste Extraktion und ein Clean-up unter Verwendung speziell vorgereinigter Materialien. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit ubiquitär vorhandenen Kontaminanten im Ultraspurenbereich lassen sich die neuenBestimmungsgrenzen im ng/kg Bereich bei uns im Haus erreichen. Auf Basis unserer umfangreichen Erfahrungen mit verschiedenen Matrices beraten wir Sie gerne zu dem Thema. Nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Informationen.

Lesen Sie die aktuelle Veröffentlichung der EFSA.

Unser aktuelles Webinar (vom 19.04.2023) zur neuen EFSA-Veröffentlichung und unserer methodischen Umsetzung der Analytik von Bisphenol A können Sie jetzt einsehen.

 

Quellen:

EFSA: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2023.6857

BfR: https://www.bfr.bund.de/cm/343/bisphenol-a-bfr-schlaegt-gesundheitsbasierten-richtwert-vor-fuer-eine-vollstaendige-risikobewertung-werden-aktuelle-expositionsdaten-benoetigt.pdf

Webinar:Bisphenol A, https://youtu.be/SDc6TTQ6wnw

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