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Bisphenol A

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Risiken von Bisphenol A (BPA) in Lebensmitteln neu bewertet.

Die Europäische Behörde für Lebensmittel-Sicherheit hat ihre Risikobewertung für Bisphenol A überarbeitet und am 15.12.2021 den Entwurf einer neuen wissenschaftlichen Stellungnahme veröffentlicht, in der ein TDI-Wert (=tolerierbare Menge eines Wirkstoffs, die für einen Menschen bei lebenslanger täglicher Aufnahme als gesundheitlich unbedenklich gilt) von 0,04 ng / kg Körpergewicht pro Tag festgelegt wird. Dieser TDI-Wert liegt um einen Faktor 100.000 niedriger als der bisherige vorläufige TDI-Wert von 4 µg/kg Körpergewicht pro Tag. Nach aktueller Datenlage zur ernährungsbasierten Exposition wird der neue TDI-Wert für Bisphenol A in allen Altersgruppen um 2-4 Zehnerpotenzen überschritten, was mit gesundheitlichen Bedenken einhergeht.

Grund für die starke Absenkung des TDI-Werts waren neue Erkenntnisse zu möglichen Wirkungen von Bisphenol A auf das Immunsystem. Bisphenol A ist außerdem als reproduktionstoxisch eingestuft und gilt aufgrund dessen als besonders besorgniserregende Substanz. Kanzerogene Wirkungen und Wirkungen auf Nerven und Herz-/Kreislaufsystem können nicht ausgeschlossen werden. Die Substanz zählt zu den endokrinen Disruptoren. In hohen Dosierungen (ca. 100x TDI) kann Bisphenol A akute Schädigungen von Nieren und Leber bewirken. 
Bisphenol A und weitere Bisphenole (Verbindungen mit variablen funktionellen Gruppen zwischen 2 Phenolringen, z. B. Bisphenol F und S) werden u.a. bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Polycarbonat-Kunststoffen (z. B. Geschirr, Mehrweg-Getränkeflaschen, Vorratsbehälter, früher auch Babyflaschen), Epoxidharz-Beschichtungen von Dosen, Thermopapier und Spielzeug verwendet. Bei Lebensmitteln sind insbesondere Produkte in Dosen (insbesondere Fleisch- und Fischerzeugnisse) betroffen, in die Bisphenol A aus Beschichtungen der Dosen migriert.
Neben toxikologischen Beurteilungswerten existieren einige Höchstgehalte und Verwendungsverbote. U.a. gibt es spezifische Migrations-Grenzwerte (SML) für den Übergang von Bisphenol A aus Kunststoffen sowie Lacken und Beschichtungen, ein Verbot für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat, die unter Verwendung von Bisphenol A hergestellt wurden, Höchstgehalte für Bisphenol A in Thermopapier, für die Freisetzung aus Spielzeug, für Trinkwasser und ein Verwendungsverbot bei der Herstellung und Behandlung kosmetischer Mittel.

Institut Kirchhoff Berlin GmbH bietet die Analytik von Bisphenol A mittels LC-MS/MS unter Verwendung isotopenmarkierter interner Standards an. Vor der Messung erfolgt eine an die jeweilige Matrix angepasste Extraktion und Clean-up unter Verwendung speziell vorgereinigter Materialien. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit ubiquitär vorhandenen Kontaminanten im Ultraspurenbereich lassen sich Bestimmungsgrenzen im ng/kg Bereich bei uns im Haus erreichen. Auf Basis unserer umfangreichen Erfahrungen mit verschiedensten Matrices beraten wir sie gerne zu dem Thema. Nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Informationen.

Die aktuelle Veröffentlichung der EFSA  finden Sie hier.

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