Wir informieren

Hier erfahren Sie wichtige Neuigkeiten aus der Institut Kirchhoff Berlin GmbH, spannende Entwicklungen in Analytik und Gesetzgebung, ausgewählte Branchen-News und vieles mehr. Ältere Newseinträge ab dem Jahr 2018 finden Sie im News-Archiv.

Frankreich spezifiziert seine Vorgaben für MOSH und MOAH in Druckfarben für Verpackungen

Am 3. Mai 2022 wurde vom französischen Umweltministerium der Erlass „Arrêté du 13 avril 2022 précisant les substances contenues dans les huiles minérales dont l’utilisation est interdite sur les emballages et pour les impressions à destination du public&quot“ veröffentlicht.

MOSH MOAH Druckfarben

Er konkretisiert, welche Stoffe in Mineralölen von einem Verwendungsverbot in Druckfarben für Verpackungen und bestimmte Druckerzeugnisse, wie zum Beispiel Prospekte und Broschüren, betroffen sind (JORF, 03/05). Der Erlass ergänzt damit die folgenden, bereits bestehenden Rechtsnormen in Frankreich:

  • Gesetz Nr. 2020-105 (AGEC, Loi relative à la lutte contre le gaspillage et à l'économie circulaire) vom 10. Februar 2020 zur Eliminierung von mineralölhaltigen Druckfarben
  • Verordnung Nr. 2020-1725 vom 29. Dezember 2020 (Artikel D. 543-45-1 und D. 543-213 des Umweltgesetzes)

Ziel des Verbots ist es, Mineralöle, die aufgrund ihres potentiellen Risikos für die menschliche Gesundheit Recyclingkreisläufe stören oder die Verwendung von recycelten Materialien einschränken, schrittweise vom Markt zu nehmen.
Bei den Stoffen, die vom Verwendungsverbot betroffen sind (vgl. ANSES-Stellungnahme vom 8. März 2017), handelt es sich um:

  • Aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) mit 1 bis 7 aromatischen Ringen
  • Gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) mit 16 bis 35 Kohlenstoffatomen

Der für Frankreich geltende Erlass tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und sieht bis zum Jahr 2025 die folgenden Übergangsregelungen vor:
Bis zum 31. Dezember 2024 ist eine Verwendung der genannten Stoffe verboten, sofern die Konzentration von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) in der Druckfarbe mehr als 1 % beträgt.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt das Verwendungsverbot

  • für MOAH: wenn die Konzentration von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen in der Druckfarbe mehr als 0,1 % beträgt oder die Konzentration von MOAH mit 3 bis 7 aromatischen Ringen einen Wert von 1 ppm (1 mg/kg) überschreitet.
  • für MOSH: wenn die Konzentration von gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen in der Druckfarbe mehr als 0,1 % beträgt.

Referenzen

  1. Arrêté du 13 avril 2022 précisant les substances contenues dans les huiles minérales dont l'utilisation est interdite sur les emballages et pour les impressions à destination du public
  2. Opinion of Anses on the migration of mineral oil compounds into food from recycled paper and cardboard packaging
Nach oben