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Neue EU-Kontaminanten Kommissionsverordnung (EU) 2023/915

Am 5. Mai 2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 veröffentlicht.

Die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission legt Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln fest und wurde mehrfach geändert. Um die Lesbarkeit der Vorschriften zu verbessern und die Definitionen zu erweitern, hat die Europäische Kommission beschlossen, sie aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.

Die derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 in ihrer geänderten Fassung festgelegten Höchstwerte werden in dieser neuen Verordnung beibehalten.

Die wichtigsten Änderungen in dieser neuen Verordnung werden im Folgenden erläutert:

- Die Begriffe "Lebensmittel", "Lebensmittelunternehmer", "Inverkehrbringen", "Endverbraucher", "Verarbeitung", "unverarbeitete Erzeugnisse" und "verarbeitete Erzeugnisse" werden definiert (Art. 1).
- Für alle Lebensmittel, die Kontaminanten enthalten, gilt ein generelles Verbot der Entgiftung. Daher dürfen Lebensmittel, die in Anhang I aufgeführte Kontaminanten enthalten, nicht absichtlich durch chemische Behandlungen entgiftet werden. In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 galt dieses Verbot nur für Lebensmittel, die in Abschnitt 2 des Anhangs aufgeführte Kontaminanten (Mykotoxine) enthalten (Art. 4).
- Art. 10 der Verordnung legt für bestimmte Lebensmittel, die bis zu einem hier definierten Zeitpunkt rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden fest, dass diese bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben dürfen.
- Für den Schadstoff Melamin wurde der, durch den Codex-Alimentarius verabschiedete Höchstgehalt für flüssige Säuglingsnahrung, in die europäische Norm aufgenommen.
- Weitere Neuerungen finden sich in den Artikeln 2, 3, 8 sowie Fußnote 1 der Verordnung

Die Verordnung tritt am 25. Mai 2023 in Kraft. Abgesehen von den Ausnahmen in Art. 10 sind keine Übergangsregelungen vorgesehen.


Das Institut Kirchhoff Berlin, ein Unternehmen von Mérieux NutriSciences bietet eine breite Palette von Dienstleistungen für das Risikomanagement und die Quantifizierung von Lebensmittelkontaminanten an, um die Einhaltung von Vorschriften und Qualitätsstandards zu gewährleisten. Unser Labor ist nach ISO17025 und ISO17020 akkreditiert.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und darüber, wie wir Ihnen helfen können, die Sicherheit und Qualität Ihrer Produkte zu gewährleisten. Unsere Datenbank "Limit Detector" erlaubt Ihnen schnell und einfach stets auf den aktuellen Stand zu sein bei Fragen zu Höchstwerten und Bestimmungsgrenzen von Kontaminanten.

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