Letzte Woche wurde der zusammenfassende Bericht des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel Sektion Neuartige Lebensmittel und Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette (SCOPAFF), vom 21. April 2022 (1) veröffentlicht, in dem die in den vorherigen Sitzungen begonnene Diskussion über MOAH in Lebensmitteln fortgesetzt wird.
Der Ausschuss stimmte der Erklärung zu: Entwurf einer gemeinsamen Erklärung der Mitgliedstaaten über das Vorhandensein von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) in Lebensmitteln, einschließlich Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder. (2)
Die EU empfiehlt, dass bei einem Nachweis von MOAH oberhalb der festgelegten Bestimmungsgrenzen (LOQ) in Lebensmitteln die betreffenden Erzeugnisse zurückgerufen oder, falls notwendig, vom Markt genommen werden sollten. Daher ist dieser neue Konsens für alle Beteiligten Unternehmen und Akteure entlang der Lieferkette (Hersteller, Verbraucher und Behörden) von großer Bedeutung.
Analyse und Probenahme sollten gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 (2) unter Verwendung der GFS-Leitlinien zu Probenahmeverfahren, Leistungskriterien für Analysemethoden und zur Berichterstattung über Analyseergebnisse (3) erfolgen.
Inhalt der gemeinsamen Erklärung (aus dem Originaltext übernommen und aus dem Englischen übersetzt):
„Die Mitgliedstaaten und die Lebensmittelunternehmer sollten das Vorhandensein von MOAH in mikrokristallinem Wachs (Petroleumwachs, synthetisches Paraffin) und dessen potenzielle Migration in Lebensmittel kontrollieren, um festzustellen, ob die Verwendung von mikrokristallinem Wachs in Materialien mit Lebensmittelkontakt eine Quelle für die Kontamination von Lebensmitteln mit MOAH ist darstellt, und, sofern erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten von MOAH in Lebensmitteln zu vermeiden. Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob mikrokristallines Wachs, das in Materialien mit Lebensmittelkontakt verwendet wird, als Zusatzstoff E905 (mikrokristallines Wachs, das für bestimmte Verwendungen als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist) deklariert ist und, falls dies der Fall ist, ob es den Spezifikationen von E905 entspricht. Insbesondere hinsichtlich des Vorhandenseins von Benzo[a]pyren.
Wird das mengenmäßige Vorhandensein von MOAH, bei denen es sich um mögliche genotoxische Karzinogene handelt, in Lebensmitteln, einschließlich Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, durch eine amtliche Kontrolle bestätigt, sollten die betreffenden Erzeugnisse auf der Grundlage von Artikel 14 des allgemeinen Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) vom Markt genommen und erforderlichenfalls zurückgerufen werden, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang weisen die Mitgliedstaaten auch auf die Verantwortung der Lebensmittelunternehmer gemäß Artikel 19 des allgemeinen Lebensmittelrechts hin.
Um ein einheitliches Vorgehen bei der Durchsetzung in der gesamten EU zu gewährleisten, haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Produkte vom Markt zu nehmen und gegebenenfalls zurückzurufen, wenn die Summe der MOAH-Konzentrationen in Lebensmitteln die folgenden maximalen LOQs erreicht oder überschreitet:
• 0,5 mg/kg bei trockenen Lebensmitteln mit geringem Fett-/Ölgehalt (≤ 4% Fett/Öl)
• 1 mg/kg bei Lebensmitteln mit einem höheren Fett-/Ölgehalt (> 4 % Fett/Öl)
• 2 mg/kg für Fette/Öle“
Unsere Labore sind nach ISO 17025 akkreditiert (*), um Mineralölkohlenwasserstoffe MOH (MOSH und MOAH) mittels HPLC-GC-FID in Lebensmitteln, Futtermitteln Lebensmittelkontaktmaterialien, sowie in kosmetischen Rohstoffen und kosmetischen Mitteln zu untersuchen. Unsere Experten können Sie bei beim gesamten Prozess von der Probenahme bis hin zur Ursachenanalyse und der Erstellung eines Plans zur Risikominimierung unterstützen.
(*) Klicken Sie hier, um sich einen Überblick über unsere umfassenden akkreditierten Prüfdienstleistungen nach ISO 17025 zu verschaffen: Italien und Deutschland
- Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain 21 April 2022
- Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission vom 28. März 2007
- Leitlinien zur Probenahme, Analyse und Datenberichterstattung für die Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Materialien mit Lebensmittelkontakt