Die Europäische Kommission hat einen neuen Entwurf zur Bewertung der Höchstmengen von Pyrrolizidin-Alkaloiden veröffentlicht. Dieser sieht zulässige Höchstmengen für Pyrrolizidin-Alkaloide in Lebensmitteln (Bsp. Tee, Kräuter, Gewürze, Pollen und Pollenprodukte) vor. Die neuen Höchstmengenregulierungen sollen ab dem 1. Juli 2022 in Kraft treten. Der neue Entwurf definiert zudem die Summenbildung von 21 Pyrrolizidin-Alkaloiden.
Die Institut Kirchhoff Berlin GmbH bietet eine akkreditierte Methode zur Analyse der 21 zu summierenden Pyrrolizidin-Alkaloide an.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich gern an unsere Ansprechpartnerin Frau Dr. Susanne Kühn wenden.