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Pyrrolizidinalkaloide

EU-Kommission veröffentlicht Verordnung (EU) 2020/2040 mit Höchstgehalten an Pyrrolizidinalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln

Pyrrolizidinalkaloide

Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2020/2040 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Pyrrolizidinalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln veröffentlicht. Die neue Verordnung sieht zulässige Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide in verschiedenen Lebensmitteln (u.a.  Tee, getrocknete Kräuter, Gewürze, Pollen und Pollenprodukte sowie pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel) vor. Die neuen Höchstgehalte gelten ab dem 1. Juli 2022, wobei die Verordnung selbst bereits am 03. Januar 2021 in Kraft tritt.

Die Institut Kirchhoff Berlin GmbH bietet eine akkreditierte Methode zur Analyse der Pyrrolizidin-Alkaloide an.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich gern an unsere Ansprechpartnerin Frau Dr. Susanne Kühn wenden.

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