MOH sind als unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln einzuordnen, andererseits sind es zugelassene Zusatzstoffe. In 20 Vorträgen wurden die Teilbereiche „Toxikologie“ - „lebensmittelrechtliche Bewertung“ - „Analytik“ - „Eintrag von MOH in Lebensmittelrohstoffe aus industrieller Sicht - Möglichkeiten und Grenzen einer Beeinflussung“ vorgestellt und konstruktiv aber auch kontrovers mit dem Auditorium diskutiert.
Basierend auf den vorliegenden toxikologischen Erkenntnissen besteht Konsens, dass eine orale Aufnahme von MOH zu histologisch nachweisbaren Effekten in Organen führt, die durch Fütterungsversuche mit Ratten, aber auch humane Biopsie-Daten belegt sind. Gegensätzlich werden jedoch die Auswirkungen derartiger Veränderungen auf den menschlichen Organismus beurteilt. Inwiefern molekularbiologische Methoden hier zu einem weiteren Erkenntnisgewinn führen bleibt abzuwarten.
Für alle Marktteilnehmer ist aus lebensmittelrechtlicher Sicht die Frage einer (einheitlichen) Bewertung von MOH als Kontaminanten von wesentlicher Bedeutung. Einige europäische Länder publizierten „Eingriffswerte“ und einzelne Handelsketten haben in ihren Lieferbedingungen Festlegungen getroffen. Darüber hinaus wird von den NGO in dieser Frage eine stringente Position vertreten. Um einen fundierten Kenntnisstand zu erhalten, erarbeitete eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Amtlicher Lebensmittelüberwachung und Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. - (BLL) im Konsens „Orientierungswerte“. In einem ersten Schritt wurden Daten zu MOH in allen relevanten Lebensmittelgruppen gesammelt. Auf der Basis von >10.000 Datensätzen wurden für die Produktgruppen „Brot/Feine Backwaren, Süßwaren/Schokolade, Pflanzliche Öle“ erste „Orientierungswerte“ veröffentlicht. Mit einer Publizierung von Orientierungswerten für weitere Lebensmittelgruppen ist zu rechnen. Die Autoren der Werte betonen ausdrücklich, dass diese Werte das Resultat einer freiwilligen Erhebung sind und den aktuellen Kenntnisstand „MOH in Lebensmitteln“ beschreiben. In der Umsetzung/Anwendung durch die Amtliche Überwachung wurde darauf verwiesen, dass bei auffälligen Werten eine Plausibilitätsprüfung erfolgen sollte. Der Lebensmittelunternehmer kann anhand dieser Werte seinen eigenen Status bestimmen und entsprechende Minimierungsmaßnahmen einleiten. Die Veröffentlichung dieser gemeinsam erarbeiteten Werte wurde auch von den Vertretern der anwesenden NGO positiv aufgenommen. Die gemeinsame Festlegung auf „Orientierungswerte“ stellt einen erheblichen Fortschritt in der Diskussion um Grenzwerte für MOH in Lebensmitteln dar.
Obgleich hinsichtlich der analytischen Methode zur Bestimmung von MOH Konsens besteht, zeigten Laborvergleichsuntersuchungen nur gute bis befriedigende Ergebnisse. Das lässt den Schluss zu, dass insbesondere bei der analytischen Aufarbeitung der Proben weiterer Optimierungsbedarf besteht.
Aus industrieller Sicht wurden in zwei Beiträgen Probleme des Eintrages von MOH und deren mögliche Minimierung diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass durch Einflussnahme auf erkannte Faktoren eine Reduzierung möglich war, andererseits in Einzelfällen die Ursachen nicht immer identifiziert werden konnten.
Im abschließenden Teil des Symposiums wurde deutlich, dass MOH ein integraler Bestandteil der Rezepturen von Kosmetika sind. Die quantitative Bestimmung erfolgt einerseits durch NMR-Verfahren (insbesondere bei Rohstoffen) andererseits durch die in der Lebensmittelanalytik etablierten Methoden.
Die Veranstaltung bot die Möglichkeit eines intensiven Austausches und der Knüpfung neuer Kontakte zu Fragen „MOH in Lebensmitteln und Kosmetika“ und gab Anstöße für das weitere Vorgehen zur Minimierung dieser Kontaminante.