Mit der neuen Methode werden alle in der Verordnung aufgelisteten 35 Pyrrolizidinalkaloide quantifiziert. Entsprechend wird das Paket in Zukunft Pyrrolizidinalkaloide (21+14) heißen. Dieses Analytspektrum entspricht zudem der aktualisierten Risikobewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 17.06.2020. Demnach sind Pyrrolizidinalkaloide, die nicht mehr für die Risikobewertung relevant sind, nicht mehr im Analytspektrum aufgenommen, können aber auf Anfrage zusätzlich untersucht werden.
Des Weiteren konnten wir die Messunsicherheit von 40 % auf 30 %, sowie die Bearbeitungszeit von 10 auf 7 Arbeitstage reduzieren. In Zukunft können wir Ihnen Express-Analysen über 3 Arbeitstage anbieten.
Es ändert sich für Sie ansonsten nichts. Die Bestimmungsgrenze von 5 µg/kg, der Preis sowie die Qualität unserer Analysen bleiben gleich. Selbstverständlich liegt diese Methode nach wie vor im akkreditierten Bereich unserer Analysen. Die Umstellung erfolgt ab sofort.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an
Christin Hackethal (christin.hackethal@mxns.com; +49 30 457 98 93 157) oder
Thomas Behnke (thomas.behnke@mxns.de; +49 30 457 98 93 155).
In Europa beträgt der gesetzliche Grenzwert für Ethylenoxid (definiert als Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid) in Sesamsamen 0,05 mg/kg.
Wir bieten Ihnen eine akkreditierte Methode zum Nachweis von Ethylenoxid und 2-Chlorethanol in u.a. Sesamsamen, Gewürzen und verwandten Produkten in voller Übereinstimmung mit der VO (EG) Nr. 396/2005 mit einer Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg an.
Für den Bedarfsfall bieten wir auch Eilservice an. Kontaktieren Sie uns gerne für Ihr individuelles Angebot.
Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an
Dr. Holger Hübke (holger.huebke@mxns.com; +49 30 457 98 93 147) oder
Dr. Thomas Behnke (thomas.behnke@mxns.de; +49 30 457 98 93 155).